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Informationen zur Förderung von Solarstromspeichern

 

Wer sich für die Solarstrom-Anlage auf dem eigenen Dach einen Batteriespeicher zulegen möchte, kann eine Unterstützung vom Staat beantragen. Pro Kilowattpeak Leistung der Photovoltaik-Anlage kann die Förderung bis zu 660 Euro betragen. Wie hoch die Förderung vom Staat zur Anschaffung des Speichers genau ausfällt, hängt ab von:

  • Kosten des gewählten Batteriesystems (Anschaffungskosten des Speichersystems)
  • Größe der Solarstrom-Anlage

 

Voraussetzungen für die Förderung:


  • Förderung für Solarstrom-Anlagen, die ab Januar 2013 installiert wurden
  • Eine maximale Leistung von 30 Kilowatt haben
  • Förderung muss vor Anschaffung des Speichers beantragt werden
  • Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage verpflichtet sich, die Einspeiseleistung seiner Solarstrom-Anlage auf 60 Prozent der Anlagenleistung zu reduzieren
  • Hersteller des Speichersystems muss eine 7-jährige Zeitwertgarantie mitliefern (Das heißt, dass der Anlagen-Betreiber bei Eintreten eines Defekts innerhalb der ersten sieben Jahre den jeweiligen Zeitwert der Batterie ersetzt bekommt)

Betreiber müssen Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, nach dem Willen des Fördergebers ihre Leistung für die gesamte Vergütungsdauer der Anlage auf 60 Prozent der Anlagenleistung reduzieren.

Gefördert wird der Kauf des Batteriespeichers mit der „Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen“. Die staatliche KfW-Bankengruppe gewährt einen zinsgünstigen Kredit über die Anschaffungssumme.

30 Prozent der anzurechnenden Kosten bezuschusst der Staat.

Folgende Förderung liegt zugrunde:
  • Maximal 600 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung -> Speicher gleichzeitig mit einer Solaranlage installiert
  • Maximal 660 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung -> Speicher wird  zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage mit Errichtungsdatum nach dem 31.12.2012 nachgerüstet
Die Nachrüstung eines Speichers soll nach dem Willen des Bundesumweltministeriums nur dann bezuschusst werden, wenn die Photovoltaik-Anlage mindestens sechs Monate vor dem Speicher in Betrieb genommen wurde, frühestens aber am 1.1.2013.

Die Höhe des Zuschusses berechnet sich wie folgt - Ein Rechenbeispiel:
 
Kombinierte Installation einer 5 kWp Photovoltaik-Anlage und eines Lithium-Batteriesystems mit 3,3 kWh nutzbarer Kapazität:

I. Kosten der Gesamtinstallation: 19.500 Euro. Unterstellte – beispielhafte - Kosten der PV-Anlage pro kWp: 1.700 Euro
   Anlegbare Kosten des Speichers: 19.500 Euro – 8.500 Euro = 11.000 Euro
II. Fördersatz für Speicher pro kWp: 11.000 Euro / 5 (kWp) x 0,3 = 660 Euro. Förderhöhe eigentlich 660 Euro, gefördert werden jedoch maximal 600 Euro je
    kWp bei einer kombinierten Installation inkl. Photovoltaik.
III. Anlagengröße: 5 kWp, Förderung je kWp: 600 Euro -> 5 (kWp) x 600 Euro = 3.000 Euro Speicher-Zuschuss vom Staat.

(Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.)

 


 

BSW-SOLAR BEGRÜSST STAATLICHE FÖRDERUNG VON SOLARSTROMSPEICHERN


Geförderte Batteriespeicher entlasten die Stromnetze und übernehmen wichtige Aufgaben für das Netzmanagement

Berlin, den 16. Januar 2013 – Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die Anschaffung von Solarstromspeichern staatlich zu fördern. Damit setzt sie einen Beschluss des Bundestages aus dem letzten Jahr um. „Sinnvoll ist, dass der staatliche Zuschuss an Bedingungen geknüpft ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die geförderten Solarstromspeicher die Stromnetze entlasten und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).

Speicher, die durch das neue Marktanreizprogramm gefördert werden, müssen hohe Anforderungen erfüllen. „Die Solarstromspeicher entlasten die Stromnetze, indem sie die Einspeisung ins Netz vom Zeitpunkt der Stromerzeugung entkoppeln. Sie tragen aktiv dazu bei, eine gleichmäßige Spannung und Frequenz der Stromnetze zu halten und übernehmen damit wichtige Aufgaben für das Netzmanagement“, erklärt Prof. Dr. Bernd Engel, Netzexperte der TU Braunschweig, wie Solarstromspeicher das Stromnetz stabilisieren können.

Durch Batteriespeicher, die an das Netz angeschlossen sind, können Spitzen in der Stromproduktion um bis zu 40 Prozent reduziert und die Aufnahmefähigkeit der Netze ohne zusätzlichen Ausbau bis zu 66 Prozent gesteigert werden. Zu diesem Schluss kommt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in einer aktuellen Studie.

„Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, sollten ihre Einspeiseleistung für die gesamte Vergütungsdauer der Anlage reduzieren. Auch damit tragen die Anlagen-Betreiber dazu bei, dass die Einspeisung des Sonnenstroms sich gleichmäßiger auf die Netze verteilt und Produktionsspitzen vermieden werden. Durch die geringere Einspeisung in das Netz reduziert sich der Bedarf an neuen Stromnetzen. Außerdem wird der selbst genutzte Solarstrom nicht vergütet und entlastet das Umlagekonto für Ökostrom im erheblichen Maße“, so Mayer. 


Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

 

 


 

Zubau bei Solarstrom erreicht Niveau der Vorjahre

Von: BSW-Solar 08.01.2013

Zum Photovoltaik-Zubau von rund 7,6 Gigawattpeak Leistung in 2012 erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar):

Im Jahr 2012 wurden nach Angaben des Bundesumweltministeriums Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von rund 7,6 Gigawatt in Deutschland neu installiert. Damit wurde das Niveau der beiden Vorjahre erreicht. Der Ausbau der Solarenergie war auch 2012 einer der wichtigsten Pfeiler der Energiewende in Deutschland. Immer mehr Menschen nehmen die Energiewende mit Hilfe der Solarenergie selbst in die Hand.

Der Bundesverband Solarwirtschaft hält einen weiterhin kraftvollen Ausbau der Photovoltaik auch im Jahr 2013 zur Umsetzung der Energiewende für erforderlich, geht aber aufgrund der starken Absenkung der Einspeisevergütung von einer Abkühlung der Nachfrage aus. Dafür spricht die rückläufige Marktentwicklung der vergangenen drei Monate. So lag die Nachfrage im letzten Quartal 2012 rund 65 Prozent unter der des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Die deutliche Kürzung der Solarförderung ab Sommer 2012 zeigt offensichtlich Wirkung. Nach Auslaufen der letzten Übergangsfristen für große Solarkraftwerke zum 30.9.12 wurden wie erwartet spürbar weniger Solaranlagen installiert.

Ein weiterer kraftvoller Ausbau der Solarstromförderung ist energiepolitisch sinnvoll, technisch machbar und bezahlbar. Selbst für den Fall, dass die Photovoltaik-Nachfrage in den nächsten drei Jahren auf dem Vorjahresniveau bleiben sollte, müssen Verbraucher deshalb keine Angst vor einem Anstieg der Strompreise haben. Nach Berechnungen der Prognos AG wäre in diesem Fall ein Anstieg der Strompreise um gerade einmal ein Prozent zu rechtfertigen. Die Förderung neuer Solarstrom-Anlagen wird 2013 jeden Monat reduziert und sinkt bei starkem Photovoltaik-Zubau schneller.

Für Hauseigentümer und Gewerbebetriebe sind Photovoltaik-Anlagen trotz der Kürzungen weiterhin interessant, weil der Eigenverbrauch von Solarstrom immer attraktiver wird. Die Erzeugungskosten von Solarstrom liegen aktuell nur noch bei 15 bis 18 Cent je Kilowattstunde (jenach Anlagengröße). Zum Vergleich: Die Stromtarife für Bürger liegen inzwischen bei rund 25 Cent je Kilowattstunde und dürften weiter steigen.

Aktuell trägt Solarenergie zu rund fünf Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Bis 2020 will die Branche den Anteil auf mindestens 10 Prozent steigern, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent.

 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

 

 


 

Rekordjahr 2012: Deutschland erzeugt Solarstrom für 8 Millionen Haushalte

Von: BSW-Solar 01.01.2013

Bürger produzieren 2012 mit 1,3 Mio. Photovoltaik-Anlagen in Deutschland 28 Milliarden Kilowattstunden Strom / Zuwachs gegenüber Vorjahr um 45 Prozent / Trend 2013: Stromspeicher fürs Eigenheim und fürs Gewerbe

Deutschland setzt weiterhin Maßstäbe bei der Solarstrom-Erzeugung und treibt damit die Energiewende voran: Die rund 1,3 Millionen Solarstromanlagen in Deutschland deckten 2012 nach Informationen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnerisch den Jahresstrom-verbrauch von acht Millionen Haushalten - ein Plus gegenüber dem Vorjahr von etwa 45 Prozent.

"Deutschland erntet jetzt die Früchte seiner Anstrengungen bei der Solartechnik. Ihr Anteil an der Stromversorgung hat sich in nur drei Jahren vervierfacht. Gleichzeitig hat sich der Preis neuer Solarstromanlagen halbiert", erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Für 2013 sieht der Branchenverband neue Trends auf die Solartechnik zukommen: "Wir erwarten den verstärkten Einsatz von Batteriespeichern und modernen Energiemanagementsystemen. Solarstrom selbst zu erzeugen und selbst zu nutzen wird immer attraktiver. Der absolute Trend 2013 ist der eigene Stromspeicher, mit dem sich Solarenergie zeitversetzt nutzen und die Abhängigkeit vom Stromversorger weiter reduzieren lässt. Erfreulicher Nebeneffekt für die Energiewende: Dadurch ist weniger Netzausbau erforderlich", so Körnig.

Strom kann in Deutschland inzwischen deutlich günstiger aus der eigenen Solarstromanlage erzeugt, als vom Stromversorger bezogen werden. Mit inzwischen erreichten Erzeugungskosten von nur noch 15-18 Cent je Kilowattstunde wird der Eigenverbrauch von Solarstrom vom eigenen Dach für immer mehr Privathaushalte und Gewerbebetriebe auch wirtschaftlich attraktiv. Zum Vergleich: Die Stromtarife für Bürger liegen inzwischen bei rund 25 Cent je Kilowattstunde und dürften weiter steigen.

Der BSW-Solar e.V. sieht einen weiteren erfreulichen Trend: Vielen Bürgern geht die Energiewende zu langsam. Sie nehmen diese mit der Installation einer Solaranlage bzw. über eine Beteiligung an einer Energiegenossenschaft oder Solarfonds kurzerhand selbst in die Hand. Auch bei Stadtwerken registriert der Verband ein gesteigertes Interesse an der Solarenergie.

Die Photovoltaik deckt in Deutschland derzeit rund fünf Prozent des Strombedarfs. Bis 2020 strebt der BSW-Solar einen Ausbau des Solaranteils am Strom-Mix auf mindestens 10 Prozent, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent an.

PRESSEKONTAKT / REDAKTIONELLE RÜCKFRAGEN:

David Wedepohl
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Friedrichstraße 78
10117 Berlin
wedepohl(at)bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88 - 30

 

 


 

 

BEE-Präsident Schütz: „EEG-Umlage steigt 2013 stärker als nötig“

Berlin, 15. Oktober 2012: Anlässlich der heute veröffentlichten EEG-Umlage von 5,277 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom für 2013 stellt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) klar, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht der wesentliche Treiber für steigende Strompreise ist. „Nicht einmal die Hälfte der Umlage für das kommende Jahr geht auf die reinen Förderkosten für 2013 zurück“, erklärt BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der Rest der EEG-Umlage diene einer immer stärker ausgeweiteten Industrieförderung, der Kompensation sinkender Strompreise an der Börse sowie dem nachträglichen Ausgleich zu geringer Einnahmen im Jahr 2012.

 

„Die EEG-Umlage steigt im kommenden Jahr stärker als nötig. Daran ist aber nicht in erster Linie der Ausbau der Erneuerbaren Energien schuld, wie dieser Tage von den Kritikern der Energiewende permanent behauptet wird. Vielmehr hat die Politik die Umlage mit immer neuen Zusatzkosten aufgebläht. Umgekehrt werden die preissenkenden Effekte der Erneuerbaren Energien bisher nicht an die Privatkunden weitergegeben“, kritisiert Schütz.

 

An der Leipziger Strombörse sorgen die Erneuerbaren Energien für sinkende Strompreise. So betrug der durchschnittliche Spotmarktpreis in den ersten drei Quartalen 2012 nur noch rund 4,3 Cent/kWh gegenüber 5,1 Cent/kWh im Vorjahreszeitraum. Weitere Berechnungen zeigen: Wenn die Stromversorger ihre gesunkenen Einkaufspreise der letzten Jahre an die Privatkunden weitergeben würden, läge für sie der aktuelle Strompreis um rund 2 Cent pro Kilowattstunde niedriger. „Der kommende Anstieg der EEG-Umlage wäre damit mehr als ausgeglichen“, so Schütz.

 

Dass die Preispolitik der großen Energieversorger zu Lasten der Privathaushalte geht, zeigt auch ein Vergleich der Haushaltsstrompreise mit den Industriestrompreisen. Während die Haushaltsstrompreise seit 2008 um rund 20 Prozent gestiegen sind, sind die Preise für Industriekunden im selben Zeitraum sogar um 3 Prozent gesunken. „Die Energiewende ist somit nicht hauptverantwortlich für steigende Haushaltsstrompreise“, schlussfolgert Schütz.

 

Den Forderungen insbesondere aus der FDP, die Förderung der Erneuerbaren Energien jetzt auf ein Quotensystem umzustellen, erteilt der BEE eine klare Absage. Einer aktuellen Studie des Instituts für Zukunfts-Energiesysteme (IZES) zufolge wäre das Quotenmodell deutlich teurer und ineffektiver als das bisherige System. «Das vielfach vorgebrachte Argument der Kosteneffizienz konnte bei näherer Betrachtung der Vorschläge in keinem Punkt bestätigt werden», heißt es in der Untersuchung.

 

Zudem würde ein Quotenmodell mittelständische Akteure stark benachteiligen und große finanzstarke Konzerne bevorzugen, da erhebliche Mittel benötigt werden, um die vorhandenen Risiken abzufedern. Das würde den dezentralen Ausbau stoppen und die Marktmacht der großen Energiekonzerne wieder stärken. «Eine Fortschreibung der Oligopolstruktur der Stromerzeugung würde damit in Kauf genommen», so das IZES.

 

Selbst die FDP musste inzwischen einräumen, dass der Markt für Erneuerbare Energien bei einer Umstellung auf das von ihr favorisierte Modell erst einmal für mehrere Jahre zusammenbrechen würde. „Mit dem vorliegenden Vorschlag eines Quotenmodells nimmt die FDP also nicht nur in Kauf, den Ausbau der Erneuerbaren zu stoppen, sondern auch die Erfolge der Wettbewerbsentzerrung durch das EEG zunichte zu machen“, analysiert Schütz.

 

Der Umbau unserer Energieversorgung auf zukunftsfähige Strukturen ist nach Ansicht des BEE ohne Alternative. „Fakt ist: Wir sitzen auf einem Berg von Atommüll, die deutschen geschweige denn internationalen Klimaschutzziele sind kaum noch zu erreichen, fossile Energieträger wie Öl und Gas werden teurer und schmutziger. Wer den nachfolgenden Generationen trotzdem eine Perspektive geben will, muss jetzt in den Umbau unserer Energieversorgung investieren. Deshalb ist und bleibt die Energiewende richtig und notwendig“, so Schütz abschließend.

Quelle: bee-ev

 

 

Berlin, 28.06.2012

Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss

Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft

Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.

Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte am Abend die Einigung: "Das war ein guter Tag für die Energiewende in Deutschland. Uns kommt es darauf an, dass die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Ich bin optimistisch, dass Solarstrom schon in einigen Jahren ganz ohne Förderung die Marktreife erlangt. Gleichzeitig werden wir durch eine Erhöhung der Forschungsförderung dafür Sorge tragen, dass die deutsche Solarwirtschaft international eine faire Chance hat."

Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Gesetzentwurfs:

• Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.

• Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90% der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.

• Es wird ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 – 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW errichtet. Die Photovoltaik wird so an den Markt herangeführt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert.

• Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km anstelle der bisher festgelegten 4 km.

• Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.

• Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.

Die Änderungen werden heute dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.

Quelle: BMU

 

Berlin, 29.03.2012

Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG

Anpassung der Vergütung an den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik; Anreize für stärkere Netz- und Marktintegration

Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Grundlagen für einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Die beschlossene Anpassung der Vergütung für Solarstrom hat zum Ziel, den Ausbau der Photovoltaik auf einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbaupfad von rd. 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr zu führen und zugleich die Marktintegration der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:

• Die verminderten Vergütungssätze orientieren Sich an den enormen Preissenkungen bei den Anlagen.

• Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung. Mit der Novelle setzen wir deshalb Anreize für Eigenverbrauch und Marktintegration.

• Bei sinkenden Anlagenpreisen und damit sinkenden Kosten für die Stromerzeugung unterhalb der Strompreise eröffnet sich für Photovoltaik Schritt für Schritt eine marktgetriebene Perspektive außerhalb der staatlichen Förderung.

• Dort liegt die Zukunft für eine wettbewerbsfähige deutsche Solarindustrie.

Bundesumweltminister Röttgen: "Wir wollen die Energiewende erfolgreich umsetzen. Das erfordert Rahmenbedingungen, mit denen wir die Zubaumenge der Photovoltaik im Sinne von Netzstabilität und Kostenbegrenzung sinnvoll steuern und gleichzeitig die erfolgreiche deutsche PV-Industrie in Deutschland und auf dem Weltmarkt weiter erhalten."

Wesentliche Neuregelungen:

Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt und damit an die massiv gesunkenen Anlagenpreise angepasst.

Die Vergütung verringert sich

• für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);

• für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.

Damit ziehen wir die nach dem geltenden EEG zum 1. Juli 2012 vorgesehene Absenkung von 15% vor und senken darüber hinaus die Vergütung um rd. 1 - 3 ct/kWh zusätzlich maßvoll ab. Dies ist notwendig, um die bestehende Überförderung abzubauen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für die PV-Systeme um mehr 30% gefallen.

Zugleich wird dem Vertrauensschutz umfassend Rechnung getragen:

• Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

• Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B.Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.

• Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

• Das Inkrafttreten für Dachanlagen zum 1. April ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich ins Auge gefassten Termin 9. März.

Der bisherige atmende Deckel wird weiterentwickelt.

Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden und der Ausbau verstetigt werden. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Die Höhe dieser Basisdegression entspricht derzeit dem technologischen Fortschritt und der erzielbaren Kostensenkung in der PV-Technologie. Die monatliche Degression erhöht sich, wenn der Zielkorridor überschritten wird und beträgt maximal 2,8% im Monat bzw. 29% im Jahr, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden. Im Gegensatz zum bisherigen "atmenden Deckel", der selbst bei stagnierendem Ausbau eine Verringerung der Vergütungssätze vorsah, wird beim neuen „atmenden Deckel“ bei deutlicher Unterschreitung des Zielkorridors die Degression ausgesetzt bzw. die Vergütungssätze sogar erhöht.

Ein neues Marktintegrationsmodell wird eingeführt.

Das EEG ist ein Markteinführungsinstrument und muss so gestaltet werden, dass die Technologien bei weiterer Kostensenkung aus der Förderung entlassen werden können. Bereits ab 2017 könnten erste Solaranlagen auch ohne Förderung auskommen. Dieser Übergang kann durch die Stärkung der Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber erleichtert und beschleunigt werden. Zu diesem Zweck wird en Marktintegrationsmodell eingeführt. Kleinen Dachanlagen erhalten nur noch 80% des Stroms über das EEG vergütet, mittelgroße Anlagen 90%. Die restlichen 20 bzw. 10% der erzeugten Solarstrommenge können entweder selbst verbraucht und direkt vermarktet werden.

Für einen durchschnittlichen Haushalt ist ein Eigenverbrauchsanteil von 20% realistisch und lohnt sich bereits jetzt. Der Anlagenbetreiber spart die Kosten für den Haushaltsstrompreis in Höhe von 23 ct/kWh, das ist attraktiver als die EEG-Vergütung in Höhe von 19,5 ct/kWh.

Große Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten weiterhin 100% der eingespeisten Strommenge vergütet. Freiflächenanlagen bis 10 MW werden ebenfalls zu 100% vergütet. Das Marktintegrationsmodell wird damit auf Anlagen beschränkt, für ein Eigenverbrauch oder eine Direktvermarktung sinnvoll möglich sind.

Die Speicherförderung wird intensiviert.

Die Bundesregierung wird ihre Aktivitäten im Bereich der Erforschung von Speichertechnologien intensiveren und Vorschläge für Programme zur Speicherförderung erarbeiten. Damit werden technische Innovationen im Bereich der dezentralen Erzeugung und von Smart Grids gestärkt.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wird die Kosteneffizienz des EEG gestärkt und ein ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbaupfad bis 2020 in Höhe von 52 Gigawatt installierter PV-Leistung realistisch. Das bedeutet für die Solarenergie im Jahre 2020 einen Anteil von rd. 8% am deutschen Strommix.

Quelle: BMU

 

 

 

Berlin, 23.02.2012

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundeswirtschaftsministerium

Rösler / Röttgen: Energiewende auf gutem Weg

Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium legen gemeinsame Position zur Photovoltaikvergütung und zur Energieeffizienzrichtlinie vor

Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen haben heute eine gemeinsame Position der Bundesregierung zur Photovoltaikvergütung und zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Beide Minister erklärten, dass die Vorschläge der beschleunigten Umsetzung und dem Erfolg der Energiewende dienen. Die Energiewende sei eines der bedeutendsten Infrastruktur- und Modernisierungsprojekte der kommenden Jahrzehnte. Sie sei mit großen Chancen für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland verbunden. Kosteneffizienz und die richtigen ökonomischen Anreize seien dabei wesentliche Kriterien für ihren Erfolg und für ihre Akzeptanz. Diese Kriterien würden mit den beiden Vorschlägen erfüllt.

Rösler: "Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine tragende Säule unseres Energiekonzepts. Wir haben in den vergangenen Jahren schon viel erreicht: Deutschland hat einen seit Jahren rückläufigen Energieverbrauch und dennoch ein ganz beachtliches wirtschaftliches Wachstum. Die nun erzielte Einigung bei Art. 6 der EU-Effizienzrichtlinie lässt den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität im Hinblick auf die Formulierung des nationalen Ziels - Energieeinspar- oder Energieeffizienzziel - und auf die Wahl der Instrumente zur Zielerreichung. Zugleich bleibt der Vorschlag ambitioniert, denn die Mitgliedstaaten legen damit erstmals verbindliche nationale Ziele fest. Wir legen auch künftig nicht per Gesetz fest, wie viel Energie eine Volkswirtschaft oder ein bestimmter Sektor in Zukunft verbrauchen darf und zwingen keinen Akteur zu bestimmten Maßnahmen."

Röttgen: "Mit unserem Vorschlag zur Photovoltaik-Förderung wollen wir die Zubaumenge und die Kosten wirksam begrenzen. Gleichzeitig schaffen wir für die PV-Industrie stabile Rahmenbedingungen, damit sie sich auch in Zukunft auf dem Weltmarkt behaupten kann. Wir setzen damit unseren Weg einer kosteneffizienten Förderung der Photovoltaik fort. So werden mit dem neuen Vorschlag die Vergütungssätze gegenüber 2009 halbiert. Im Hinblick auf das in den letzten beiden Jahren stark gestiegene Ausbauvolumen dient die erneute Anpassung der Förderung vor allem dem Zweck, die EEG-Umlage für die Stromverbraucher weiter stabil zu halten und die hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Photovoltaik und für erneuerbare Energien insgesamt zu erhalten. Ziel ist, dass die Photovoltaik schon in einigen Jahren Marktreife erlangt und gänzlich ohne Förderung auskommt."

Rösler und Röttgen betonten ihren Willen, das Projekt Energiewende gemeinsam zum Erfolg zu führen. Die Energiewende sei vor einem halben Jahr von Bund und Ländern beschlossen worden und werde seitdem Schritt für Schritt umgesetzt. Sie verwiesen etwa auf das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, auf die für diesen Sommer geplante Vorlage eines Netzentwicklungsplans, die Novelle zur besseren Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, auf das stark in Anspruch genommene 5-Milliarden-Kreditprogramm der KfW zur Offshore-Windenergie, auf die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und auf die finanzielle Förderung der Gebäudesanierung über die KfW, deren steuerlicher Teil durch Rot-Grün leider im Vermittlungsausschuss blockiert werde. Man habe bereits letztes Jahr beim BMWi unter Beteiligung des BMU eine Netzplattform eingerichtet. Dort werden fortlaufend Handlungsempfehlungen zu drängenden Stromnetzthemen erarbeitet. Zudem wird einkonkretes Monitoring für die Realisierung vordringlicher Netzvorhaben geschaffen. Das BMU werde unter Beteiligung des BMWi eine "Plattform Erneuerbare Energien" gründen, mit der insbesondere die Planung für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die bessere Koordinierung mit dem Netzausbau erfolgen sollen. Ein Steuerungskreis auf Ebene der Staatssekretäre der Bundesregierung unter Leitung von BMWi und BMU soll die Arbeiten zur Umsetzung der Energiewende koordinieren. Auch auf die Grundsätze und Strukturen des Monitorings der Energiewende hat man sich verständig.

Beide Minister betonten, dass für sie die zügige praktische Umsetzung der Beschlüsse zur Energiewende im Vordergrund steht. Dabei gebe es eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Häusern: „Für die Bundesregierung hat der Erfolg der Energiewende höchste Priorität. Gemeinsam arbeiten wir daran, dieses Projekt so zu steuern, dass daraus einzigartige Chancen für unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb entstehen."

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

Berlin, 09.01.2012

Im vergangenen Jahr wurden Photovoltaik-Anlagen (PV Anlagen) mit einer Leistung von insgesamt rund 7.500 MW neu installiert. Dies schätzt die Bundesnetzagentur auf der Grundlage einer vorläufigen Auswertung der gemeldeten Daten. Damit wird das Ergebnis des bisherigen Rekordjahres 2010, Meldung von 7.400 MW, voraussichtlich leicht übertroffen.

“"Allein im Dezember wurden uns neue PV Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 3.000 MW gemeldet – ein neuer Höchstwert. Der Wert entspricht etwa 40 Prozent der im Gesamtjahr 2011 gemeldeten Leistung"”, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei den Werten handelt es sich noch um vorläufige Angaben. Insbesondere wegen der Flut an Meldungen im Dezember wird es noch einige Zeit dauern, bis die Monate Oktober bis Dezember 2011 detailliert ausgewertet sind. Auf der Basis der Meldungen ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelmäßig die Degressions- und Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende PV Anlagen. Als Nächstes sind die Degressions- und Vergütungssätze für Anlagen zu ermitteln, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen. Dafür wird die von Oktober 2011 bis April 2012 gemeldete Leistung von PV Anlagen herangezogen, die auf den Zeitraum eines Jahres hochzurechnen ist.

“"Allein für das letzte Quartal 2011 verzeichnen wir einen Zubau von rund 4.150 MW. Bereits dieser Wert würde zu einer Degression in Höhe von 12 Prozent führen. Um eine maximale Degression von 15 Prozent zum 1. Juli zu erreichen, müssten der Bundesnetzagentur für Januar bis April 2012 nach dem jetzigem Stand nur noch etwa 225 MW neue PV Leistung gemeldet werden"”, erläuterte Kurth.

Die Werte von Oktober (ca. 490 MW), November (ca. 660 MW) und Dezember 2011 (ca. 3.000 MW) sind zudem für die Ermittlung des Degressionssatzes zum 1. Januar 2013 von Bedeutung. Dafür kommt es auf die Meldungen im Zeitraum Oktober 2011 bis September 2012 an. Auch hier sind erste Schlüsse möglich: Bereits die 4.150 MW im letzten Quartal 2011 würden zu einer Degression von 12 Prozent führen. Um die maximal mögliche Absenkung der Vergütungen um 24 Prozent zu erreichen, müssten in den nächsten neun Monaten zusätzlich 3.350 MW gemeldet werden.

“"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Stichtagsmechanismus dazu beiträgt, den Zubau an PV-Anlagen kurz vor einer Förderkürzung deutlich zu verstärken. Dieser Effekt konterkariert das Ziel des Gesetzgebers, die Kosten der Förderung der Solarenergie wirksam zu begrenzen. Jedenfalls hat sich trotz der bisherigen Förderkürzungen der Zubau der Photovoltaik nicht verlangsamt, und es ist auch sehr wahrscheinlich, dass wir im Juni 2012 trotz weiterer Förderkürzung wieder einen ähnlichen Zubauboom haben werden wie jetzt im Dezember. Einer der Gründe dürfte sein, dass die Preise für die Anlagen schneller fallen als die Fördersätze gekürzt werden. Wenn der jährliche Zubau der PV Anlagen auf dem Niveau von ca. 7.500 MW bleiben würde, wären die im Szenariorahmen für den Netzausbau erst für das Jahr 2022 geplanten Werte viel früher erreicht. Und zwar schon spätestens etwa Ende 2015. Aus dieser Entwicklung Schlüsse zu ziehen, ist aber Sache des Gesetzgebers"”, sagte Kurth.

Quelle: Bundesnetzagentur

 

Berlin, 17.11.2011



Das neue EEG wirkt deutlich kostensenkend!



Daten und Fakten zur Photovoltaikförderung



Anlässlich der erneuten Diskussion um weitere Absenkungen der Photovoltaikförderung weist das Bundesumweltministerium auf folgende Fakten hin:



1. Die EEG-Vergütungssätze von Anfang 2008 bis Anfang 2012



• Die Bundesregierung hat mit den drei EEG-Novellen in 2010, 2011 und 2012 die PV-Vergütungssätze erheblich reduziert. Eine kleine Dachanlage erhielt Anfang 2008 noch 46,75 ct/ kWh EEG-Vergütung, während sie für eine Anlage Anfang 2012 nur noch bei 24,43 ct/ kWh liegt. Eine Freiflächenanlage erhielt Anfang 2008 noch 35,49 ct/ kWh EEG-Vergütung. Die Vergütung liegt Anfang 2012 nur noch bei 17,94 ct/ kWh. Das bedeutete eine enorme Kraftanstrengung und zeigt aber auch das Innovations- und Kostensenkungspotential der Photovoltaik.



• In keiner anderen Industriebranche wurden bislang derartig große Subventionskürzungen umgesetzt.



2. Bestehende Regelungen im EEG begrenzen den PV-Zubau deutlich



• Die Reglung zum „atmenden Deckel“ greift. Von Anfang Januar bis Ende September 2011 betrug die Neuinstallation rd. 3.400 MW. Im Vergleich zum Zubau des Vorjahres 2010 mit 7.400 MW bedeutet das eine deutliche Reduktion.



3. Wirkungen des neuen EEG ab 1.1.2012



• Zum 1.1.2012 wird die PV-Vergütung nochmals um 15 Prozent abgesenkt. Das EEG 2012 sieht zudem vor, dass auch zum 1.7.2012 ein weiterer Absenkungsschritt erfolgt – in Abhängigkeit des Zubaus vom Oktober 2011 bis April 2012. Nach derzeitigen Schätzungen wird hier noch mal mit einer Degression von 6 oder sogar 9 Prozent gerechnet.



• Dies stellt die deutschen Unternehmen nochmals vor eine große Herausforderung zur Kostensenkung. Viele deutsche Unternehmen schreiben bereits derzeit Verluste. Wir wollen die Photovoltaikindustrie aber nicht abwürgen, sondern die Rahmenbedingungen so setzen, dass sie sich wirtschaftlich vernünftig weiterentwickeln kann.



4. Kostenverteilung im neuen EEG



• Die im EEG 2012 festgelegte volumensabhängige Degression wird mittelfristig dazu führen, dass der Ausbaukorridor wie im Gesetz vorgesehen, von 7.200 MW in 2010 auf 2.500 bis 3.500 MW sinken wird. Durch die gesetzlich vorgesehene Degression ergeben sich auch in den Folgejahren weiter sinkende Kosten.



• Die Begünstigung der Industrie (besondere Ausgleichsreglung und Eigenverbrauch) machen derzeit rund 0,9 ct/kWh aus und dürften durch die Ausweitungen ab 1.1.2012 auf 1 ct steigen.



5. Wirkung eines absoluten Deckel



• Während beim atmenden Deckel im folgenden Jahr die Förderung volumensabhängig sinkt, führt der absolute Deckel, wenn er erreicht wird, zum Abbruch der Förderung. Weder Verbraucher noch Industrie hätten in Zukunft Planungs- und Investitionssicherheit.

 Die EEG-Novelle hat wesentliche Schritte zur Marktanpassung und zur Steigerung der Kosteneffizienz vorgenommen. Die Wirkung der neuen Maßnahmen sind bereits deutlich sichtbar. Es ist gemeinsam mit der Branche gelungen, eine Lösung zu finden, die die Kosten deutlich reduziert, marktwirtschaftliche Anreize erhöht und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleistet.

Jetzt muss das neue Gesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, erst einmal wirken. Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten und bei Fehlentwicklungen selbstverständlich eingreifen.



Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

Vergütungssätze 2012 für neue Photovoltaikanlagen veröffentlicht

Kurth: "Vergütung ab 1. Januar 2012 um 15 Prozent niedriger"

Erscheinungsdatum 28.10.2011

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.

"In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 MW gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung. Der Zubauwert von 5.200 MW liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 MW, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem EEG sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen kontinuierlich. Für die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen gilt das sog. System des atmenden Deckels. Dabei ändert sich der Degressionssatz auf der Grundlage einer jährlichen Basisdegression von neun Prozent in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zubau. Dafür enthält das EEG mehrere Schwellenwerte für eine höhere bzw. geringere Degression. Im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 wurde der Bundesnetzagentur insgesamt ein Zubau von PV-Anlagen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 4.500 MW gemeldet. Deshalb reduzieren sich die Vergütungssätze ab dem 1. Januar 2012 um weitere sechs Prozentpunkte, also um insgesamt 15 Prozent. Zu einer Absenkung von 18 Prozent wäre es gekommen, wenn der Wert die Schwelle von 5.500 MW überschritten hätte. Eine maximale Absenkung von 24 Prozent wäre eingetreten, wenn der Wert über 7.500 MW gelegen hätte.

Für das Kalenderjahr 2011 betrug der Zubau ausweislich der Meldungen der Anlagenbetreiber an die Bundesnetzagentur im Zeitraum Januar bis Ende September rund 3.400 MW. Die Zubauzahlen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2011 lassen sich noch nicht abschätzen. Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sind weitere Einzelheiten zu den Degressions- und Vergütungssätzen sowie zu den Datenmeldungen zu finden. Dort werden voraussichtlich Anfang November 2011 auch die detaillierten Angaben für die Monate Juni bis September 2011 veröffentlicht.

Quelle: Bundesnetzagentur

 

Auch Japan peilt jetzt den Ausstieg an

Erscheinungsdatum 13.07.2011

Vier Monate nach der Katastrophe im Atomkraftwerk Fukushima plant die japanische Regierung offensichtlich eine Kehrtwende in ihrer Energiepolitik. Premierminister Naoto Kan kündigte an, Japan wolle in "Etappen" aus der Atomkraft aussteigen. Er gab aber keinen genauen Zeitplan an. Sein Land werde eine Gesellschaft ohne Kernkraftwerke schaffen, die nicht von der Atomkraft abhängig sei.

Der Plan bedeutet eine Abkehr von der früheren Regierungslinie. Japan bezieht zurzeit etwa 30 Prozent der Energie aus Atomkraft und hatte vor der Katastrophe vom 11. März geplant, diesen Anteil bis zum Jahr 2030 auf 53 Prozent zu erhöhen. Japan müsse angesichts der "großen Gefahr von Nuklear-Unfällen" schrittweise seine Abhängigkeit vom Atomstrom verringern. Ziel sei es, durch die Förderung erneuerbarer Energien langfristig auf Atomkraft verzichten zu können. Das Parlament werde vermutlich morgen mit den Beratungen über ein Gesetz zu den alternativen Energien beraten.

Stresstests sollen beruhigen

Die Regierung hatte vergangene Woche sogenannte Stresstests für Atomkraftwerke angeordnet, um die besorgte Bevölkerung zu beruhigen. Um drohende Stromengpässe zu vermeiden, drängt die Regierung darauf, zur Inspektion heruntergefahrene Atomkraftwerke noch im Sommer wieder in Betrieb zu nehmen. Dies stieß in der Bevölkerung auf Kritik. · Ertragssicherheit: Staatlich garantiert! · Kalkulations- und Auszahlungs-Sicherheit: Durchgehende Treuhandabwicklung! · Wartungs- und Service-Sicherheit inklusive (Austausch und Reparatur aller Teile eingeschlossen, Vollkaskoschutz)! · Rundum-Sorglos-Versicherung selbst gegen zu wenig Sonnenschein! · Steueroptimierungs- und Abschreibugsmöglichkeiten!

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